Alte Holzöfen: Schonfrist läuft endgültig aus

Holzofen

Der Schadstoffausstoß entscheidet darüber, ob Öfen weiterbetrieben werden dürfen, die vor 1995 errichtet wurden. Foto: dpa

 

Wer einen alten Holzofen hat, muss diesen unter Umständen in diesem Jahr austauschen. Zusammengenommen sind bis 2024 rund vier Millionen Anlagen betroffen. 

Eine Schonfrist für viele Holzöfen endet 2020: Modelle, die vor 1995 errichtet wurden und deren Schadstoffausstoß festgelegte Grenzwerte überschreitet, müssen ausgemustert oder zumindest nachgerüstet werden. Das sieht die Bundesimmissionsschutzverordnung vor.

Was heißt das konkret?

Viele Hauseigentümer müssen in den kommenden Monaten prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Festbrennstoffe wie Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Stichtag ist der 31. Dezember 2020.

Betroffen sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden und deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid 4 Gramm pro Kubikmeter überschreiten. Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüstet werden.

Offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen (Einzelraumfeuerungsanlage, die als Wärmespeicherofen aus mineralischen Speichermaterialien an Ort und Stelle handwerklich gesetzt wurde) und Kochherde sowie geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind hingegen ausgenommen. Das gilt ebenfalls für historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und nach wie vor an der gleichen Stelle im Haus stehen. Wurden sie umgesetzt, endet ebenfalls zum 31. Dezember 2020 die Schonfrist.

Warum sind die Werte ins Blickfeld geraten?

Zwar gelten Fahrzeuge und auch die Industrie als die größten Verursacher von Feinstaub. Doch auch das Verbrennen von Holz in Öfen ist eine Ursache dafür. Die winzigen Partikel können Atemwegsprobleme und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems verursachen.
Um diese Emissionen zu verringern, greift der Gesetzgeber ein: Seit Jahren werden schrittweise Ofengenerationen den gesetzlichen Regelungen in der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) unterworfen.

Laut dem Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) sind die Feinstaub-Emissionen von häuslichen Feuerstätten seit Beginn der Nachrüst- und Austauschpflicht 2010 um rund ein Drittel gesunken.

Wie finde ich heraus, ob mein Ofen betroffen ist?

Das Typenschild auf dem Ofen sollte das Alter der Anlage nennen. Fehlt dieses Schild, müssen Ofenbesitzer anhand von Messdaten des Schornsteinfegers oder einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass das Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält.
Die Datenbanken des HKI und anderer Verbände helfen dabei, die Werte des jeweiligen Ofenmodells zu finden. Viele, wenn auch nicht alle Öfen sind hier aufgeführt. Aber: Können Baujahr oder Emissionshöhe nicht festgestellt werden, muss die Feuerstätte ersetzt werden.

Mein Ofen ist betroffen, was muss ich tun?

Sind die Emissionen zu hoch, dürfen die Anlagen nach 2020 nicht weiterbetrieben werden. Die Nachrüstung mit Partikelfiltern sei möglich, so Frank Hettler von Zukunft Altbau. Allerdings nicht gegen zu viel Kohlenmonoxid. Außerdem rät das Programm davon ab, da die Nachrüstung und das anschließende Nachmessen der Öfen oft teurer sei als Kauf und Installation einer neuen, effizienteren Anlage, die bis zu einem Drittel weniger Brennstoff benötigen könne. (dpa)