Ölheizung: Staat fördert Wechsel auf regenerative Energie

Öllieferung Heizung

Neues Öl für die Heizung? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert den Neueinbau von Ölheizungen ab 2020 nicht mehr. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

 

Wer in diesem Jahr seine alte Ölheizung ausmustert, kann Zuschüsse abrufen: Der Fördersatz liegt bei bis zu 45 Prozent der Anschaffungskosten, wenn die Energieerzeugung regenerativ erfolgt. Wer nicht ganz auf erneuerbare Energien umsteigt, kann trotzdem mit Geld vom Staat rechnen.

Für Hauseigentümer gibt es neue Fördermöglichkeiten für den Einbau einer energieeffizienten und klimafreundlichen Heizung. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Besonders hoch ist der Satz, wenn eine alte Ölheizung ausgetauscht wird.

Hausbesitzer können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen beantragen. Wichtig: Das muss unbedingt vor Vertragsschluss geschehen. Dies gilt sowohl für Bestands- als auch für Neubauten. Anders als bislang gelten nun einheitliche prozentuale Fördersätze.

Bei Heizungen, die vollständig mit erneuerbarer Energie betrieben werden, werden nach Bafa-Angaben 35 Prozent der förderfähigen Kosten ersetzt, bei Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent sind es 30 Prozent. 20 Prozent Zuschuss gibt es für Gas-Brennwert-Heizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.

Wer mit der Maßnahme eine alte Ölheizung ersetzt, bekommt zusätzlich zum Bafa-Investitionszuschuss eine Prämie von 10 Prozent der Kosten. Wird beispielsweise eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, werden 45 Prozent der Kosten gefördert.

Heizungsaustausch bei der Steuererklärung geltend machen

Bevor Hauseigentümer eine Maßnahme beauftragen, sollten sie sichergehen, dass die neue Anlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt, rät Martina Zbick von der Verbraucherzentrale NRW. Dabei können ihr zufolge Installateure helfen. Das Bafa stelle außerdem auf seiner Homepage Listen der förderfähigen Anlagen zur Verfügung.

Auch die Förderprogramme der KfW-Bank ändern sich. So entfallen die Zuschüsse für den Heizungsaustausch als Einzelmaßnahme. Für KfW-Effizienzhäuser gibt es je nach Standard und förderfähigen Kosten Zuschüsse von 30.000 bis 48.000 Euro, bei Einzelmaßnahmen sind es maximal 10.000 Euro.

Teilweise können Förderungen auch mit Landesprogrammen oder Förderprogrammen der Kommunen oder Energieversorger kombiniert werden, so Zbick. Informationen finden sich etwa im Fördermittelcheck der Beratungsgesellschaft CO2online mit einer Postleitzahlensuche.

Eine andere Möglichkeit ist, energetische Sanierungsmaßnahmen bei der Steuererklärung geltend zu machen. Darunter fällt auch der Heizungsaustausch. Verteilt auf drei Jahre können Hauseigentümer 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen: in den ersten beiden Jahren jeweils 7 Prozent, im dritten Jahr 6 Prozent. Maximal dürfen 40.000 Euro abgezogen werden, förderfähig sind Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen von bis zu 200.000 Euro. Die Regelung gilt Zukunft Altbau zufolge vorerst bis 2029. (dpa)