Im Winter sorgen Schnee und Glätte auf Baustellen für zusätzliche Risiken. Foto: minicel73/stock.adobe.com
Moderne Baumaterialien können auch bei Minusgraden verwendet werden – vorausgesetzt, sie werden nach Vorschrift verarbeitet. Was können Bauherren tun, um Probleme zu vermeiden?
Sobald die Temperaturen unter bestimmte Werte sinken, müssen sich die Baufirmen genau an die Herstellervorgaben für die benutzten Materialien halten, damit keine Schäden entstehen. „Das tun sie aber nach unserer Erfahrung nicht immer“, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Verantwortlich für die Baustelle ist bis zur Abnahme durch den Bauherren die Baufirma. Sie muss für Risiken und Schäden geradestehen und das Bauwerk entsprechend versichern. „Häufig versuchen die Firmen aber, diese Verpflichtung im Kleingedruckten auf die Bauherren abzuwälzen“, so Reinhold-Postina. „Auftraggeber müssen also darauf achten, was sie vertraglich vereinbaren und gegebenenfalls die entsprechenden Versicherungen abschließen.“
Der VPB empfiehlt Bauherren, sicherheitshalber ihre vorhandenen Versicherungen daraufhin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang Elementarschäden wie Schnee, Eis, starker Frost, Sturm und Hagel mitversichert sind.
Regelmäßige Besuche auf der Baustelle sind sinnvoll
Und letztlich solle der Bauherr ein Auge auf seine Baustelle haben. Regelmäßige Besuche seien sinnvoll, insbesondere, wenn die Arbeit dann doch ruht, nicht täglich Handwerker vor Ort sind und eventuelle Schäden wie eindringendes Wasser nicht frühzeitig erkennen können.
Es gibt auch spezielle Versicherungen für die Zeit des Hausbaus: Mathias Zunk vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in Berlin sieht in der Bauherrenhaftpflichtversicherung „ein absolutes Muss“. Der Bauherr sei in vollem Umfang für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich, auch wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten.
Er haftet daher für alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. „Und Gefahren gibt es viele, das Gerüst kann umstürzen und das Nachbarhaus beschädigen, spielende Kinder können in die Baugrube fallen oder herabfallende Teile Passanten verletzen.“ Im Winter kämen durch Schnee und Glätte Risiken dazu. Die Haftpflichtversicherung für Bauherren sollte vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden. Der Schutz gilt bis zur Abnahme des Gebäudes, die Kosten richten sich nach der Bausumme.
Bei Versicherungen mehrere Angebote prüfen
„Auf einer Baustelle läuft nicht immer alles nach Plan“, erklärt Zunk. Auch Naturgefahren wie ein Sturm können das halb fertige Gebäude beschädigen. „In solchen Fällen hilft die Bauleistungsversicherung.“ Sie ersetzt unvorhersehbare Schäden, die durch Unwetter, Vandalismus oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern entstehen.
„Gerade im Winter, wenn auch einmal längere Zeit niemand auf der Baustelle ist, ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll“, sagt auch Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus&Grund Deutschland in Berlin. Denn in der dunklen Jahreszeit häufen sich Diebstähle. Gerade verlassene Gebäude sind lockende Ziele. Bauherren sollten mehrere Angebote prüfen, zumal auch der Umfang des Versicherungsschutzes unterschiedlich sein könne, so Reinhold-Postina. (dpa)