Gartenhütte: Vor dem Bau ist vieles zu beachten

Garten mit Gartenhäuschen

So ist es perfekt: Am Rand des Grundstücks steht zwar die Hütte, aber sie ist klein und das Fenster zeigt nicht zum Nachbarn. Foto: Imago-Images/Werner Otto

 

VON BERRIT GRÄBER

Schnell mal ein Gartenhäuschen bauen: Was harmlos klingt, kann im Desaster enden – wenn Hobbyhandwerker nicht an Genehmigungen und die Nachbarn denken.

Geräumig sollte das Gartenhäuschen sein. Nicht zu wuchtig, aber groß genug, damit Rasenmäher, Schaukel und Fahrräder darin Platz finden. Doch das Projekt geht gehörig schief: Der Bausatz aus dem Baumarkt ist völlig überdimensioniert für den kleinen Reihenhausgarten. Die 13 Quadratmeter große, über drei Meter hohe Holzhütte klebt obendrein direkt am Zaun zum Nachbarn. Und der ist so erbost über den Schwarzbau vor seiner Nase, dass er das Bauamt einschaltet. Der Bauherr muss wohl zurückbauen, sprich: abreißen. „Das Aufstellen von Gartenhäusern ist bundesweit ein Thema mit hohem Konfliktpotenzial“, warnt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Die meisten Hobbyhandwerker dächten allein an Grundriss und Material. Aus einem simplen Blockhütten-Projekt könne aber schnell ein genehmigungspflichtiges Gebäude werden.

Das ist entscheidend:

Wer mit einem Gartenhaus auf seinem Grundstück liebäugelt, sollte wissen: Einfach kaufen und aufstellen ist nicht schlau. Denn abhängig von Größe, Nutzung und Standort kann eine Baugenehmigung notwendig sein. Und diese ist in den Landesbauordnungen auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Zur ersten Orientierung hilft die Musterbauordnung: Bis zu einer Größe von zehn Quadratmetern ist ein Gartenhäuschen verfahrensfrei. Wenn es größer ausfällt, gilt es bauordnungsrechtlich als genehmigungspflichtiges Gebäude. „Das bedeutet aber noch nicht, dass man beim Bauamt nicht generell nachfragen müsste“, betont Freitag. Um sicher zu gehen, dass die Gemeinde nicht noch eigene zusätzliche Auflagen hat, sollten sich Bauwillige vor der Kaufentscheidung beim örtlichen Bauamt erkundigen. Außerdem ratsam: Die Nachbarn frühzeitig über die Planung informieren. Das vermeidet Streit.

Auch das ist wichtig:

Die Landesbauordnungen schreiben nicht nur die maximale Grundfläche oder den Bruttorauminhalt vor, den eine genehmigungsfreie Hütte nicht überschreiten darf. Sondern auch, ob eine Statik nötig ist oder nicht. Und die kann ins Geld gehen. „Da kommen unter Umständen zusätzliche Kosten auf die arglosen Käufer einer schlichten Blockhütte zu, die den Preis des günstigen Selbstbausatzes überraschend in die Höhe katapultieren“, warnt Rüdiger Mattis, Bausachverständiger für den VPB in Sachsen. Sein Rat: Mit dem Prospekt und Planskizzen zum Bauamt gehen und abklären, „was geht, was nicht und ob die Behörde mit der pauschalen Zulassung des Fertigprodukts zufrieden ist“.

Vorsicht, Probleme:

Hobbyhandwerkern ist in der Regel nicht klar, dass noch viel mehr zu beachten ist. So dürfen zum Beispiel nur kleinere Häuschen an den Rand des Grundstücks platziert werden. Alle anderen müssen mit mindestens drei Metern Abstand zur Grundstücksgrenze aufgebaut werden. Hat die Hütte ein Fenster, sollte es nicht mit Aussicht zu Nachbarn eingebaut sein. Diese könnten sich gestört und beobachtet fühlen. Sie dürfen sich rechtlich dagegen zur Wehr setzen. Auch wer vorhat, aus dem Gartenhäuschen einen Hobbyraum für Bastler zu machen, ihn als zusätzlichen Aufenthaltsraum, als Fitnessstudio, Gäste-, Fernseh- oder Übernachtungszimmer zu nutzen, kann mächtig Probleme bekommen. Die Häuschen seien nur zum Unterstellen von Schubkarre, Rasenmäher, Rädern, Spiel- oder Gartengeräten gedacht, betont Freitag. Das Umfunktionieren zum Nebengebäude löst Genehmigungspflichten aus.

Das kann mit Schwarzbauten passieren:

Wer glaubt, er könne sich mit einem überdimensionierten Häuschen oder einer unrechtmäßigen Nutzung auf Dauer durchmogeln, ist meist ordentlich auf dem Holzweg. Die besten Helfer der Behörden sind wenig tolerante Nachbarn, wie Mattis erzählt. Wer mit dem Schwarzbau im Garten auffliegt, dem drohen teure Nachgenehmigungsverfahren, ein Bußgeld oder die Abbruchverfügung. Bestandsschutz gibt es nicht.

Das muss stimmen:

Selbst, wer sich an alle baurechtlichen Regeln hält, kann nicht einfach drauflosbauen. Auch bei kleinen, preiswerten Hütten aus dem Baumarkt muss die Statik stimmen, wie Mattis betont. Wer beim Kauf auf Prüfzertifikate achtet, bekommt ein standsicheres Objekt. Wichtig ist das Fundament. Die unterste Holzschwelle oder die Pfosten dürfen nicht im Erdreich stehen. Sie sollten auf Beton oder Gehwegplatten gesetzt werden, zum Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit aus dem Boden. Ein Platz in der Sonne ist für eine lange Haltbarkeit besser als ein schattiges Örtchen. Meist wird nur Dachpappe mitgeliefert. Zusätzliche Schindeln oder Wellplatten sowie ein großer Dachüberstand plus Extra-Regenrinne sorgen für mehr Schutz vor Wind und Wetter. Ein Stromanschluss sollte vom Fachmann verlegt, angeschlossen und abgesichert werden.

So steht es um Versicherungen:

Ein Gartenhäuschen muss normalerweise nicht extra versichert werden. Nebengebäude auf einem Grundstück seien oft über die Wohngebäudeversicherung mitgeschützt, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Aber: 20 bis 25 Prozent der Tarife schließen das Blockhaus im Garten nicht ein. Wer das möchte, muss die Fläche in die Summe der Wohnfläche mitaufnehmen lassen. Dadurch verteuert sich die Prämie. Die Innenausstattung des Gartenhäuschens ist meist über die Hausratversicherung abgedeckt. Für Lauben in Schrebergärtenanlagen gibt es eigene Versicherungsangebote.