Für Vermieter: H+G-Haftpflichtversicherung empfehlenswert

Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer

Die für Vermieter dringend empfohlene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollte vorsorglich auch Schäden Dritter durch Umbauten umfassen. Foto: dpa

 

VON HANS PETER SEITEL

Vom eigenen Haus und Grundstück darf keine Gefahr ausgehen. Der Eigentümer haftet im Schadensfall. Das gilt auch für Vermieter – weshalb ihnen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (H+G-Haftpflicht) dringend empfohlen wird. Aber Achtung: Teure Tarife sind oft drei- bis viermal so teuer wie günstige.

Preisvergleich lohnt sich: Das rät die Stiftung Warentest, die jüngst Tarifangebote von 36 Versicherern untersuchte. Die Tester empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Schutz für ein vermietetes Zweifamilienhaus (Gesamtwohnfläche 200 Quadratmeter, Brutto-Vorjahresmietwert 25.000 Euro) gibt es laut Studie bereits ab rund 35 Euro im Jahr (Anbieter GEV Grundeigentümer). Zum Vergleich: Teure Policen kosten bis zu rund 100 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Spanne zwischen rund 45 und 350 Euro (sechs Wohnungen, 480 Quadratmeter, 48.000 Euro Brutto-Vorjahresmietwert). Die preisgünstigsten Versicherungen für Einfamilienhäuser gibt es den Testern zufolge ab 25 Euro (Anbieter WGV).

Wann der Versicherer hilft: Ein Sturm weht Dachziegel auf geparkte Autos und Bäume fallen aufs Nachbarhaus. Oder im Winter stürzt und verletzt sich ein Passant auf dem vereisten Gehweg. Das sind nur einige Beispiele für Fälle, in denen der Hauseigentümer oder bei unbebautem Grund und Boden der Grundstückseigner in der Verantwortung stehen. Generell gilt: Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Haftung, auch wenn der Schaden mitunter in die Hunderttausende geht. Deshalb rät etwa der Bund der Versicherten (BdV) unbedingt zum Abschluss einer H+G-Haftpflicht für vermietete Gebäude und unbebaute Grundstücke. Warnung der Stiftung Warentest: Schilder wie „Betreten verboten“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“ bewahren vorm Haften nicht, falls die Kinder das Grundstück etwa als Abenteuerspielplatz betrachten.

Reicht Privathaftpflicht? Nicht alle Eigentümer benötigen die H+G-Haftpflichtversicherung. Wer sein Haus selbst bewohnt, ist der Stiftung zufolge mit einer Privat-Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt. „Diese Police sollte ohnehin jeder haben. Sie greift auch für Haftungsfälle rund ums selbst genutzte Eigenheim“, ist im Stiftungsmagazin Finanztest (Heft 9/2019) nachzulesen. Dasselbe gelte häufig, wenn jemand eine Wohnung im eigenen Haus vermietet. „Viele Privat-Haftpflichttarife schließen das ein – aber nicht alle“, so die Testexperten. Tipp: Vermieter sollten in ihrer Police nachsehen oder den Versicherer fragen.

Eigentümer-Gemeinschaften: Einen Haftpflichtschutz empfiehlt die Stiftung auch Vermietern von Eigentumswohnungen. Bei Eigentümer-Gemeinschaften schließe meist der Verwalter eine H+G-Haftpflichtpolice ab. Aber Vorsicht: Laut Testbericht gilt dieser Vertrag nur für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum entstehen, „nicht für Schäden in Verbindung mit dem individuellen Sondereigentum an der vermieteten Wohnung“.

Zusatzleistungen: In den Versicherungsschutz einbeziehen sollten Hauseigentümer kleinere Bauvorhaben wie einen Um- oder Anbau, raten die Tester. Die meisten Tarife deckten dies bis zu einer Bausumme von mindestens 50.000 Euro ab, andere das Doppelte. Laut Finanztest schließen viele Versicherer auch Schäden durch eine Fotovoltaikanlage ein, dabei allerdings nur das Haftpflichtrisiko, falls Module oder Teile davon vom Dach fallen und Schaden anrichten. Es gibt der Stiftung zufolge aber auch Policen, die auch Schäden durch die Stromeinspeisung ins Netz umfassen.