Hausbesitzer sollten für den vollen Versicherungsschutz kleine Wartungsarbeiten an ihrer Immobilie selbst vornehmen. Manchmal muss aber auch ein Profi ran. Foto: Alexander Prautzsch/dpa-tmn
Anbieter von Versicherungen schreiben ihren Kunden oft bestimmte Wartungsarbeiten rund um die eigene Immobilie vor. Doch was können Immobilienbesitzer selbst machen – und wo müssen Profis ran?
Oft geht es im Alltag unter, die eigene Immobilie regelmäßig inspizieren und warten zu lassen. Doch genau solche Pflichten erwarten manche Anbieter von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen von Hausbesitzern – andernfalls erlischt der Versicherungsschutz.
Beispielsweise kann sich der Versicherer weigern, für Sturmschäden aufzukommen, wenn keine Dachinspektionen in regelmäßigen Abständen stattgefunden haben. Und es gibt noch weitere Wartungsarbeiten, die Versicherer Hauseigentümern vorschreiben können.
Versicherer: Regelmäßige Instandhaltung nötig
„Generell ist jeder Kunde dazu verpflichtet, sein Gebäude instandzuhalten und – wenn möglich – Schäden vorzubeugen“, sagt Gaby Hundehege, Leiterin private Gebäudeversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG in München.Wenn sich zum Beispiel eine Dachpfanne am Haus lockert, sollte sie wieder befestigt werden, bevor ein größerer Schaden entsteht. Beispielsweise kann in einem solchen Fall Tauwasser, Regen und Schmutz ins Hausinnere gelangen, eine mögliche Folge ist Schimmelbefall.
„Versicherer gehen mit Vorschriften zu Wartungsarbeiten unterschiedlich um“, erklärt die Berliner Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner, die auch für den Immobilienverband Deutschland tätig ist. Häufig schreiben Versicherer die Wartung der Heizung oder der elektrischen Anlagen vor.
Kleinere Wartungsarbeiten werden verlangt
Dazu können laut Engel-Lindner beispielsweise Wasserinstallationen oder Brandmelde- sowie Einbruchmeldeanlagen gehören. „In den meisten Fällen müssen Kunden eine Rückstauklappe installieren beziehungsweise warten“, so Hundehege. Tritt ein Schaden aufgrund der fehlenden Wartung auf, kann das Versicherungsunternehmen die Entschädigung ganz oder teilweise kürzen.
Ob das bei der Versicherung, mit der man einen Vertrag abgeschlossen hat, der Fall ist und welche konkreten Anforderungen der Versicherer stellt, lässt sich in der Police nachlesen. „Am besten, man erstellt sich einen Wartungs- und Prüfungsplan und vermerkt sie gegebenenfalls als Wiedervorlage im Kalender“, rät Engel-Lindner. So kann nichts in Vergessenheit geraten.
Manche Immobilienbesitzer dürften sich fragen, was an Inspektions- und Wartungsarbeiten sie selbst machen können und in welchen Fällen Fachbetriebe ran müssen. „Meist müssen elektrische Anlagen und Maßnahmen an der Wasserinstallation von Fachleuten erledigt werden“, so Hundehege.
Wartungsarbeiten an der Heizung dem Profi überlassen
Allein schon aus technischen Gründen empfiehlt sie, Wartungsarbeiten an der Heizung immer von einem Fachbetrieb ausführen zu lassen. Wartungsarbeiten an Rückstauklappen und Wasserfiltern könnte laut Hundehege „ein geschickter Kunde theoretisch selbst übernehmen“. Aber auch hier lohnt ein Blick in den Versicherungsvertrag und seine Bedingungen, ob es hierzu spezielle Vorschriften gibt.
„Wie häufig eine Überprüfung des Zustands einer Immobilie erfolgen muss, lässt sich nicht einheitlich beantworten“, stellt Engel-Lindner klar. Dies hänge davon ab, welche technischen Anlagen verbaut sind und was genau im Versicherungsvertrag geregelt ist. Nach einem Sturm oder schweren Gewitter sollten Immobilienbesitzer den Zustand des Dachs ihres Hauses zeitnah in Augenschein nehmen.
Außerdem „empfiehlt sich eine jährliche Inspektion durch einen qualifizierten Fachbetrieb“, so Engel-Lindner. Die Rechnung des Fachbetriebs ist dann gegebenenfalls ein Nachweis gegenüber der Versicherung, dass eine Inspektion erfolgt ist.
Schäden mit Digitalkamera dokumentieren
Bei der Suche nach möglichen Schäden nach einem Unwetter kann eine Digitalkamera helfen. Diese Aufnahmen können Hausbesitzer selbst machen. Betrachten sie später die Bilder auf einem Computerbildschirm in starker Vergrößerung und vergleichen sie mit vorherigen Aufnahmen, erhalten sie Hinweise, ob die Dachdeckung Schäden aufweist.
Auch mittels einer Drohne lässt sich das Dach inspizieren. Solche Aufnahmen sollten Immobilienbesitzerinnen und -besitzer aufbewahren, um sie gegebenenfalls ihrer Versicherung präsentieren zu können. „Sind Photovoltaik-Anlagen oder solarthermische Anlagen auf dem Dach verbaut, müssen Profis ran, um mögliche Schäden auszuloten“, erklärt Engel-Lindner.
Gibt es in einem Versicherungsvertrag die Vorschrift, dass regelmäßig der Zustand der Bäume auf dem Grundstück zu überprüfen ist, muss eine Hausbesitzerin oder ein Hausbesitzer damit einen Baumsachverständigen beauftragen. „Nur solche Fachleute können den Zustand eines Baumes sicher beurteilen“, sagt Engel-Lindner. Auch hier gilt: Die Rechnung als Beleg für die Versicherung aufbewahren.
Nach Wartungsarbeiten Belege aufbewahren
Belege sind auch aufzubewahren, wenn Immobilienbesitzer selbst Wartungsarbeiten vornehmen. „Das können zum Beispiel Kaufbelege von verbauten Materialien und Fotos vom Kauf oder der Montage sein“, erklärt Hundehege.
Unabhängig davon, wie versiert ein Mensch ist: „Wir raten immer davon ab, Arbeiten an der Elektrik oder den Installationen im Haus selbst vorzunehmen“, betont Hundehege. Das kann nicht nur den Versicherungsschutz, sondern vor allem die Gesundheit des Immobilienbesitzers oder der Immobilienbesitzerin gefährden. (dpa)