Sammelorder von Heizöl hat einen Haken

Heizöl

Zahlt einer der Sammelbesteller seine Heizölrechnung nicht, haften die anderen
dafür.                                                                                                               Foto: dpa

 

VON HANS PETER SEITEL

Bestellen Nachbarn oder Bekannte gemeinsam Heizöl, zahlt sich das für sie oft aus – in Form eines Mengenrabatts. Aber Vorsicht: Wenn ein oder einige Mitstreiter deutlich weniger als andere ordern, kann das Probleme machen. Denn der Mengenrabatt für Heizöl ist an die durchschnittliche Abnahmemenge geknüpft. 

 

Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen  machen die meisten Lieferanten den Preis bei Sammelbestellungen an der durchschnittlichen Bestellmenge aller Abnehmer fest. Das bedeute für Bezieher hoher Volumen: Sie sparen nur, wenn die anderen nicht deutlich weniger als sie bestellen und die Durchschnittsmenge dadurch sinkt. Abnehmer kleinerer Mengen seien hingegen „gut dran, denn günstiger wird es für sie eigentlich immer“.Der Tipp der Verbraucherzentrale: Mit einem Heizölrechner im Internet prüfen, ob sich eine Sammelbestellung für alle Beteiligten lohnt. Und das geht so: Die Bestellmenge pro beteiligtem Haushalt eingeben – und der Rechner zeigt an, wie hoch die Ersparnis im Vergleich zur Einzelbestellung ist.

Bestellung ist bis zum Beginn des Einfüllens widerrufbar


Außerdem sollten die Abnehmer nicht allzu weit voneinander entfernt wohnen. Bei Distanzen von mehr als drei bis fünf Kilometern nehme der Versorger in der Regel keine Sammelbestellung mehr an, berichten die Verbraucherschützer. Ihr Rat: „Rechtzeitig beim Anbieter erkundigen, weil weit die Abnahmestellen voneinander liegen dürfen.“
Wichtig zu wissen: Die Bestellergruppe haftet gesamtschuldnerisch für die Bestellmenge. „Das bedeutet, dass die übrigen Beteiligten einspringen müssen, wenn einer der Mitstreiter die Rechnung nicht bezahlt“, erläutert die Verbraucherzentrale. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes bei Online-Verträgen besteht für die Lieferung von Heizöl ein Widerrufsrecht wie bei anderen Fernabsatzverträgen (Az.: VIII ZR 249/14). Dazu die Verbraucherzentrale: „Eine Bestellung kann bis zum Beginn des Einfüllens widerrufen werden. Ist das Öl aber schon im Tank, ist ein Widerruf nicht mehr möglich.“ Der Verbraucherschützer raten, sich vor der Sammelbestellung nach den Widerrufs-Modalitäten  zu erkundigen.