Mietausfallversicherung: Lückenhafter Schutz

Mit einer Mietausfallversicherung können sich Vermieter wappnen. Aber der Schutz greift erst nach bestimmten Voraussetzungen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Mit einer Mietausfallversicherung können sich Vermieter wappnen. Aber der Schutz greift erst nach bestimmten Voraussetzungen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

 

Der Mieter zahlt nicht, die Wohnung ist verwüstet. Für solche Fälle gibt es eine Mietausfallversicherung. Ob sie sich lohnt, sollten Vermieter im Einzelfall prüfen.

Es ist der Graus eines jeden Vermieters: Der Mieter kann oder will nicht (mehr) zahlen. Oder der Mieter sucht von jetzt auf gleich das Weite und hinterlässt die Wohnung in einem verwüsteten Zustand. Oder der Vermieter hat es mit Mietnomaden zu tun, also Personen, die einziehen, aber nicht zahlen.

Solche Fälle können einen Vermieter hart treffen. „Gerade wenn Immobilien kreditfinanziert sind und mit der Miete die laufenden Kosten des Vermieters beglichen werden, kann ein Mietausfall existenzgefährdend sein“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Sitz in Berlin.

Doch Vermieter können sich wappnen: Eine Mietausfallversicherung zahlt, wenn der Mieter die Miete – inklusive Nebenkosten – nicht zahlt. Zum Teil wird auch das Risiko, dass die Wohnung zerstört wird, abgedeckt. Einige Versicherungsanbieter zahlen auch die Räumung der Wohnung, die Entsorgung von Möbeln sowie die Reinigung von Wohnungen.

Abschluss gut abwägen

Vermieter sollten aber nicht unüberlegt eine Police abschließen, rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Hamburg. Es gilt im Einzelfall zu prüfen, ob die Versicherung sinnvoll ist und Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Denn zum Teil werden Mietausfälle von der Wohngebäudeversicherung übernommen.

Ein weiterer Punkt: Eine Mietausfallversicherung ist nicht unbedingt preiswert. „Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Schäden, die abgedeckt werden müssen, häufig mehrere tausend Euro betragen und das Risiko oft nicht klar eingrenzbar ist“, erklärt Wagner. Zudem werden nach ihren Angaben im Zweifel nicht alle Ausfälle abgedeckt, sodass Interessierte die Kosten dringend ins Verhältnis setzen müssen.

Basisabsicherung ab 50 Euro

Wie teuer die Versicherung im Einzelfall ist, errechnet sich anhand der Versicherungshöhe und der Leistungen. Eine Basisabsicherung kostet laut Boss ab etwa 50 Euro im Jahr aufwärts. „Umfangreiche Versicherungen liegen bei 400 Euro jährlich aufwärts“, ergänzt Wagner. Oft gilt auch noch eine Selbstbeteiligung. „Vor Abschluss einer Mietausfallversicherung sollten Sie unbedingt die Konditionen mehrerer Anbieter miteinander vergleichen“, empfiehlt Boss. Oft sind bestimmte Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das gilt etwa für Ansprüche, die nach dem Tod eines Mieters entstehen.

Vermieter sollten vor Vertragsabschluss prüfen, bis zu welcher Höchstgrenze die Versicherung im Fall eines Falles leistet. Die Höchstgrenze kann je nach Anbieter und Vertrag bei 5000 Euro, bei 10.000 Euro oder auch bei 20.000 Euro liegen.

Wichtig zu wissen: Die Regulierung von Schäden kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach Angaben des Bundes der Versicherten zahlen manche Versicherer erst, wenn die Miete trotz Urteil und Vollstreckung nicht eingetrieben werden kann. Und das kann dauern.

Vertrag mit Haken und Ösen

Was auch eine Rolle spielt: Versicherungsgesellschaften schließen längst nicht mit jedem Vermieter eine Versicherung ab. So ist in aller Regel der Vermieter gehalten, die Zahlungsfähigkeit des Mieters vor einem Vertragsabschluss zu prüfen. Dies geschieht zum Beispiel durch eine Bonitätsauskunft oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des alten Vermieters.

Allerdings: Der frühere Vermieter steht nicht in der Pflicht, einem Mieter eine solche Bescheinigung auszustellen. Und der neue Vermieter darf aus datenschutzrechtlichen Gründen Informationen über einen Mieter nur mit dessen Einwilligung an eine Versicherung weitergeben.

„Ein weiterer Haken bei einer Mietausfallversicherung kann sein, dass für einen bestehenden Mietvertrag oft Sperrzeiten von mehreren Monaten gelten“, sagt Wagner. Zudem müssen alle Mieten bisher bis auf den letzten Cent und pünktlich gezahlt worden sein. Das Mietverhältnis darf zudem nicht gekündigt sein – weder vom Mieter noch vom Vermieter.

Wegen solcher Punkte rät der Bund der Versicherten einer Mietausfallversicherung eher ab. „Weil in sehr vielen Fällen Kosten und mögliche Leistungen in keinem Verhältnis zueinander stehen“, begründet Boss die Einschätzung. Ihr Rat: Vermieter sollten von vornherein ihr Risiko minimieren.

Das ist möglich, indem sie Mietinteressenten genau in Augenschein nehmen und ihre Zahlungsfähigkeit etwa durch eine Bonitätsauskunft prüfen. Kommt es zu einem Mietausfall wegen Wohnungsschäden – etwa Wasserrohrbruch oder ein Brand – zahlt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung. Und die haben Eigentümer in der Regel ohnehin schon abgeschlossen. (dpa)