Ratgeber „Mieter-Handbuch“ enthält viele Tipps

Übergabe Wohnungsschlüssel

Mit der Übernahme erhält der Mieter Rechte und übernimmt Pflichten. Der Ratgeber der
Verbraucherzentrale gibt Hilfestellung dazu. Foto: Imago

 

VON ANETTE KONRAD

Tipps für alle Momente im Mieterleben: Das bietet das neue Mieterhandbuch vom Deutschem Mieterbund (DMB) und der Verbraucherzentrale.

Der neue Ratgeber-Band enthält Informationen und Tipps zum Mietvertrag, den Nebenkosten, der Modernisierung, der Mieterhöhung und –minderung und zur Kündigung. Zahlreiche Vertragsformulare, Checklisten und Mustervereinbarungen zum Heraustrennen sind gerade bei der Wohnungssuche hilfreich. DMB und Verbraucherzentrale verstehen das Mieterhandbuch als Arbeitsbuch und haben es in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil behandelt Autor Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB, ausführlich alle Fragen, die bei einem Mietverhältnis auftauchen können. Im zweiten Teil machen Mietvertragsformulare, Checklisten zum Ankreuzen und Mustervereinbarungen das Buch zum Praxishelfer – nicht nur für Mieter, sondern auch für Vermieter. So gibt es Vordrucke für Zeit-, Staffel und Indexmietverträge sowie Checklisten für die Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung.

Das Buch folgt in seinem Aufbau den verschiedenen Phasen eines Mietverhältnisses. So widmet sich das erste Kapitel dem Mietvertrag. Etwa 1,5 Millionen solcher Verträge werden jedes Jahr allein in Deutschland neu abgeschlossen und bilden die Grundlage für das Mietverhältnis. Der Leser erfährt beispielsweise, ob ein Mietvertrag immer in schriftlicher Form abgefasst werden muss oder welche Regeln für die Haltung eines Haustieres gelten. Nützlich sind auch Hinweise wie etwa der auf unterschiedliche Mietvertragsvordrucke, die Mieter- oder Vermieter-freundlich sein können – je nachdem, wer sie herausgibt.

Eine Provision für Makler wird nur bei Erfolg fällig.

Mit der Anmietung einer Wohnung entstehen durch Kaution, Provision, Abstand und Ablöse oft zusätzliche Kosten, die schnell im vierstelligen Bereich liegen können. Wichtiger Hinweis hier: Wohnungsvermittler oder Makler dürfen nur ein erfolgsabhängiges Entgelt verlangen, also nur dann eine Rechnung stellen, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Außerdem gilt inzwischen: Wer den Makler bestellt, der muss zahlen. Die Provision darf maximal zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Die heute meist übliche Schufa-Auskunft darf ein Makler „eigentlich nicht“ von jedem Interessenten verlangen, wie Autor Ulrich Ropertz schreibt, sondern nur von dem, mit dem der Vertrag abgeschlossen werden soll.

Wenn dann irgendwann ein Mieterhöhungsschreiben im Briefkasten landet, sollte sich der Mieter mit Begriffen wie ortsübliche Vergleichsmiete, Mietspiegel und Mietpreisbremse auskennen. Auch hier hilft das Mieterhandbuch mit vielen Beispielen, damit Mieter die Rechtmäßigkeit einer Erhöhung überprüfen können.

Die Betriebskosten sind oft ein Streitpunkt. 

DMB und Verbraucherzentrale wissen aus ihrer Beratungsarbeit genau, wo Mietern der Schuh drückt. Machen doch allein die mehr als 300 örtlichen Mietervereine rund eine Million Rechtsberatungen im Jahr. Zu den häufigsten Problemfeldern gehören die Betriebs- und Heizkosten sowie Wohnungsmängel. Rund ein Drittel aller Rechtsberatungen des DMB dreht sich um die Betriebskosten. Im Mieterhandbuch wird genau beschrieben, was Betriebskosten sind, wie abgerechnet wird und wie Fehler reklamiert werden können. Ein eigenes Kapitel informiert über alle Mieterrechte, wenn während der Mietzeit Mängel wie etwa tropfende Wasserhähne, Schimmel oder eine defekte Heizung auftreten. Auch die Rechte und Pflichten von Mietern wie Vermietern bei einer Modernisierung sind beschrieben. Ein Register hilft bei der schnellen Suche nach Schlagworten.

Endet ein Mietverhältnis, muss dieses gekündigt werden. Vor dem Auszug kommen, je nach Formulierung im Mietvertrag, häufig noch Schönheitsreparaturen auf den Mieter zu. „Nach dem Gesetzt ist eigentlich der Vermieter für Schönheitsreparaturen verantwortlich“, stellt Ulrich Ropertz klar. Doch der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds weiß, dass die Mietverträge in der Regel Klauseln enthalten, die diese Arbeiten auf die Mieter abwälzen.
Ulrich Ropertz hat vor jedes Kapitel die wichtigsten Fragen „für den schnellen Einstieg“ zusammengestellt. Dies erleichtert die Orientierung im Buch ebenso wie grün hinterlegte Kästchen mit Tipps und Urteilen. Farblich abgesetzte Tipps und Antworten auf häufige Fragen machen das Buch auch zum nützlichen Nachschlagewerk.

Lesezeichen

Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mieterhöhung, Mietminderung, Kündigung“ hat 140 Seiten plus rund 100 Seiten Vordrucke und kostet 14,90 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder telefonisch unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.