Hausbau: Rechtsschutz schützt bedingt

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Eine Bau-Rechtsschutzversicherung kostet im Schnitt etwa 0,5 Prozent der Bausumme. Foto: Imago-Images/Jan Pietruszka

 

Bauen ist ein teures Abenteuer. Wer es eingeht, kalkuliert Ärger ein. Krach mit Architekten und ausführenden Firmen oder Schäden bleiben selten aus. Klassische Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten zwar nur selten ab. Es gibt aber Ausnahmen.

„Bei allem, wogegen sich ein Bauherr eigentlich versichern möchte, greifen die Versicherungen nicht“, lautet das Fazit von Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg. Ihre Einschätzung fußt auf den Musterbedingungen der Versicherungsbranche. Darin wird eine lange Liste an Situationen ausgeschlossen – unter anderem der Kauf von Baugrundstücken, Planung, Neubau, Umbau und Kauf einer Immobilie. Bauherren müssen demzufolge Klagen gegen Planer und Firmen aus eigener Tasche zahlen. Einige Policen decken auch Auseinandersetzungen um die Finanzierung nicht ab.

Dennoch können klassische Rechtsschutzverträge Klauseln zugunsten des Bauherrn enthalten. Achtung: Voraussetzung dafür ist oft, dass der Eigentümer in der gebrauchten Immobilie lebt. Wer Haus oder Wohnung als Kapitalanlage kauft, bleibt beim Rechtsschutz in der Regel außen vor. Beim Kauf von Mehrfamilienhäusern hängt es von der Formulierung ab, ob der Schutz für das gesamte Gebäude gilt oder lediglich für die selbst bewohnte Einheit, erläutert Michael Sittig von der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest.

Es gibt wenige Spezialanbieter, die mehr Schutz bieten.

Dann bekäme etwa der Eigentümer eines Sechsfamilienhauses nur ein Sechstel der Kosten erstattet. Ist dieser Punkt vertraglich nicht geregelt, sei die kundenfreundlichste Auslegung der Klausel geboten. Bedeutet: Rechtsschutz fürs ganze Haus. Umbauten können ebenfalls versichert sein. Das gilt dann, wenn sie keine Baugenehmigung erfordern. Manche Tarife umfassen auch anwaltliche Beratungsgespräche und (gedeckelte) Prozesskosten.

Es gibt wenige Spezialanbieter, die mehr Schutz bieten. Sie übernehmen etwa Klagen gegen Bauunternehmen. Das hat seinen Preis: Bauherren zahlen in der Regel 0,5 Prozent der Bau- oder Kaufsumme. Wer eine Rechtsschutzversicherung für ein Bauvorhaben abschließen will, sollte dies vor dessen Beginn tun, empfiehlt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn oft gilt eine Wartezeit, bis der Rechtsschutz greift. Verzichte eine Gesellschaft darauf, sollten sich Bauherren das schriftlich geben lassen. (dpa)