Strom vom Balkon: Solaranlagen für Mieter

Stecker-Solaranlagen bestehen aus ein oder zwei Modulen und einem Wechselrichter. Der wandelt die aus der Sonneneinstrahlung erzeugte Energie direkt in Strom für den Haushalt um. Foto: Jörg Sutter/engfe.de/dpa-tmn




Mieter können mit einer eigenen Solaranlage ihre Stromkosten senken. Bevor sie die Anlage kaufen und aufstellen, müssen sie einiges beachten. Lohnt sich das?

Wenn Mieter Strom aus Sonnenenergie nutzen wollen, sind sie nicht unbedingt auf die Innovationsbereitschaft ihres Vermieters angewiesen. Denn grundsätzlich reichen als Voraussetzungen für den Betrieb einer eigenen kleinen Solaranlage etwas freier Platz auf dem Balkon oder der Terrasse sowie eine Steckdose.

„Dabei handelt es sich um kompakte Systeme“, erklärt Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Diese speisen den erzeugten Strom über die Steckdose direkt ins Hausnetz ein.

Die Stecker-Solargeräte werden von Herstellern auch unter den Bezeichnungen „Mini-Solaranlagen“, „Plug & Play-Solaranlagen“ oder „Balkonmodule“ vermarktet. Sie bestehen aus ein oder zwei Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter, der die aus der Sonneneinstrahlung erzeugte Energie direkt in Strom für den Haushalt umwandelt.

Was Mieter vor der Installation klären sollten


Die Anlage ist im Prinzip wartungsfrei, die Installation laut Brandis auch für Laien möglich. Bevor sich Mieter für ein Produkt entscheiden, sollten sie sich zunächst mit einem Blick in Mietvertrag und Hausordnung vergewissern, ob die Anlage auch zulässig ist, rät Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Sie empfiehlt das direkte Gespräch mit dem Vermieter: „Grundsätzlich ist Vermietern daran gelegen, Energieeinsparmaßnahmen zu unterstützen.“ Das Aufstellen einer solchen kleinen Anlage auf dem Balkon dürfte zwar auch von der üblichen Nutzung umfasst sein. „Dieser Standort wird jedoch ihren Ertrag mindern“, so Wagner. Denn wirklich effektiv arbeitet eine solche Anlage meist nur, wenn man sie an der Balkonbrüstung oder der Fassade installiert – am besten in unverschatteter Südlage.

Doch dabei müssen Mieter bedenken: „Sobald aber das äußere Erscheinungsbild der Immobilie geändert oder die Bausubstanz verletzt wird, bedarf es der Zustimmung des Vermieters“, sagt Wagner. Und diese Zustimmung könne mit Auflagen verbunden sein, wie dem Nachweis einer fachgerechten Installation oder dem Abschluss einer erweiterten Haftpflichtversicherung, erklärt Wagner: „Dies ist ohnehin dringend zu empfehlen, um kein unnötiges Risiko einzugehen und um bei eventuellen Schäden gut abgesichert zu sein.“

Zu den möglichen Risiken gehören Personen- und Sachschäden durch den Absturz einer nicht professionell montierten Anlage oder eine erhöhte Brandgefahr durch ein eventuell überlastetes Stromnetz.


An Nachbarn und Netzbetreiber denken


Doch Mieter sollten nicht nur ihren Vermieter vorab konsultieren, empfiehlt Wagner: „Beim Aufstellen der Anlage ist zu beachten, dass Nachbarn durch die Solarpanel nicht geblendet werden. In diesem Fall ist der Mieter nämlich zum Rück- oder Umbau verpflichtet.“

Neben diesen praktischen Fragen müssen die zukünftigen Betreiber eines Stecker-Solargeräts auch die bürokratischen Auflagen beachten. „Schließlich macht es schon einen Unterschied, ob man Strom bezieht und dafür eine Rechnung erhält, oder ob man selbst Strom einspeist“, erklärt Energieberater Brandis.

Deshalb muss man auch als Mieter den örtlichen Verteilnetzbetreiber über den Betrieb einer Solaranlage informieren. Ansprechpartner ist das Unternehmen, dem das regionale Stromnetz gehört. Von dieser Seite können weitere Auflagen kommen, ergänzt Wagner: „Auch wenn mit diesen kleinen Anlagen oft gar kein Strom übrig ist, der über den Betreiberhaushalt in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden kann, verlangen die Energieversorger häufig den Austausch alter Zähler in Digitalzähler.“ Hier sollten sich die Mieter rechtzeitig erkundigen.

Kosten und Nutzen gegenrechnen


Bleibt die Frage, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Das sei Ansichtssache, so Brandis: „Unter optimalen Bedingungen erzeugt eine solche Anlage etwa 600 Kilowattstunden in einem Jahr.“ Wenn ein Haushalt im gleichen Zeitraum etwa 3000 Kilowattstunden verbraucht, sei der Anteil der Mieter-Solarenergie insgesamt überschaubar.

Dem gegenüber stehen die Kosten: Ein Stecker-Solargerät mit Standard-Modul kostet zwischen 350 und 800 Euro. Allerdings kann die Anlage ohne weiteres 20 Jahre lang unkompliziert Strom liefern – und man kann sie bei einem Umzug problemlos mitnehmen und neu aufstellen.

Reich werden Mieter durch eine solche Investition also nicht. Aber sie refinanziert sich zum Teil durch die Stromerträge, rechnet Energieexperte Brandis vor: „Die Mieter verbrauchen ihren Strom ja selbst und müssen ihn nicht dazukaufen. Jede Kilowattstunde, die so erzeugt wird, bringt also eine Ersparnis von etwa 0,30 Euro.“ Pro Jahr wären es bis zu 180 Euro – wenn die Anlage unter Idealbedingungen 600 Kilowattstunden erzeugt.

Letztlich handelt es sich um einen individuellen Beitrag zur Energiewende: „Und je mehr Mieter sich für eine Solaranlage entscheiden, desto höher wird ihr Anteil an der Stromversorgung.“

Auf Sicherheit und Siegel achten


In der Schweiz sowie Portugal und Österreich sind nach Informationen der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) bereits 200.000 dieser Geräte im Einsatz. In Deutschland dürften es etwa 20.000 sein.

Die Geräte werden vorwiegend durch Internethändler vertrieben. In Bau- und Verbrauchermärkten finden sich diese bislang selten. Beim Kauf empfiehlt Brandis, auf Qualitätssiegel zu achten: „Die DGS hat einen Sicherheitsstandard entwickelt, der gewährleistet, dass der Stecker einer Solaranlage stets spannungsfrei und somit sicher ist.“ Die ausgewählte Anlage sollte über ein solches Siegel verfügen – erkennbar an der Abkürzung: DGS 0001:2017-08. (dpa)