Beim Umzug mit dem Transporter helfen einige Tricks

Umzug Halteverbot

Ausnahmegenehmigungen für Halteverbotszonen müssen beantragt werden. Foto: dpa


Das eigene Auto ist für den Umzug zu klein? Klare Sache, Transporter mieten! Was man beachten sollte.

Mit dem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen dürfen Transorter mit dem Autoführerschein der Klasse B gefahren werden. Rund 15 Kubikmeter passen maximal in den Laderaum – für Studentenbuden reicht das, doch bei einer größeren Wohnung muss man mehrere Touren fahren. „Bei einer Zwei-Zimmer-Wohnung rechnet der Fachmann üblicherweise mit etwa 30 bis 35 Kubikmeter Umzugsgut“, erläutert Daniel Waldschik vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ).

Bei der Miete von Transportern ist auf den Abgabezeitpunkt und die Anzahl der Freikilometer zu achten. Standard sind häufig 100 Freikilometer, jeder weitere Kilometer kostet oft zwischen 20 und 35 Cent. Das kann schnell teuer werden. Ebenso, wenn der Transporter später als vereinbart an der Mietstation zurückgegeben wird.  Bei der Abnahme sollte man einmal um das Fahrzeug laufen und vorhandene Schäden dokumentieren. Das Gleiche gilt für den Innenraum. Ist die Rückgabe mit vollem Tank vereinbart, sollte dieser beim Start auch voll sein. Zieht man in eine andere Stadt um, ist es hilfreich, wenn man den Transporter in der Nähe der neuen Bleibe abgeben kann. 

Für Einrichtung einer Halteverbotszone helfen Firmen

Bevor es am Umzugstag los geht, braucht der Transporter ausreichend Platz – vor der alten und der neuen Wohnung. In Städten kann das ein Problem werden. Einfach einen Parkplatz vor dem Haus mit Flatterband zu blockieren, ist nicht erlaubt. In den meisten Städten und Kommunen müssen Ausnahmegenehmigungen für Halteverbotszonen zum Be- und Entladen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (Paragraf 46) eingerichtet werden. Wer die Schilder nicht selbst ausleihen und aufstellen möchte, kann eine darauf spezialisierte Firma beauftragen. Diese übernimmt meist auch die Antragsstellung beim Amt.

Wichtig ist gleichmäßige Verteilung der Ladung

Beim Bepacken des Fahrzeugs muss dessen Gesamtgewicht  beachtet werden. Die maximale Nutzlast steht im Fahrzeugschein und darf nicht überschritten werden. Wichtig ist die gleichmäßige Verteilung der Ladung, sonst lässt sich das Fahrzeug nur schwer handhaben. Eine generelle Regel: Schwere Gegenstände wie Umzugskartons mit Büchern kommen nach unten, sperrige Güter zur Seite, leichte nach oben. Zudem müssten Möbel und Kartons gesichert werden, damit sie beim Beschleunigen oder Bremsen nicht verrutschen, erläutert Bernd Herbener, Sicherheitsbeauftragter beim Auto Club Europa (ACE).

Wer zum ersten Mal oder nur selten Transporter fährt, ist besser nicht allein unterwegs. Ein Beifahrer kann etwa beim rückwärts Einparken assistieren. Generell ist die Breite des Transporters zu beachten, der größere tote Winkel beim Blick in die Seitenspiegel und der gegebenenfalls längere Bremsweg als beim eigenen Auto. „Sicherer ist es, wenn man nach dem Abholen des noch leeren Transporters bei der Autovermietung ein paar Runden auf einem Parkplatz dreht, um ein Gefühl für das große Fahrzeug zu bekommen“, rät Herbener. (dpa)