Welche Vorteile haben Smart Meter?

Ein elektronischer Stromzähler und ein Gateway werden in einem Schaltschrank installiert.

Ein elektronischer Stromzähler und ein Gateway werden in einem Schaltschrank installiert. Foto: dpa

 

Die ersten Haushalte in Deutschland werden derzeit mit intelligenten Messstellen, bestehend aus elektronischen Stromzählern und Datenübertragungseinheit, versorgt. Sie sollen die Energiewende auch in den Privathaushalten vorantreiben. Aber für wen lohnt sich das?

Mit zwei Jahren Verzögerung beginnt in diesem Jahr der Einbau der ersten intelligenten Strommessstellen – der Smart Meter. Notwendig war dafür, das drei verschiedene Datenübertragungsgeräte zertifiziert werden. Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen gelang das erst deutlich später als gedacht. Die allermeisten Hausbesitzer und Mieter müssen die neue Technik, die erst ab 6000 Kilowattstunden Jahresverbrauch vorgeschrieben ist, nicht notwendigerweise einbauen. Aber kann sich das dennoch für sie lohnen? Wir haben wichtige Fragen und Antworten.

Was sind Smart Meter?

Die neuen Geräte bestehen aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul. Smart Meter zeigen nicht nur den aktuellen Zählerstand an, sie speichern die Werte auch. So können die Verbraucher an einem Display ablesen, wie viel Strom sie zum Beispiel im vorausgegangenen Monat verbraucht haben.

Das Kommunikationsmodul wird Gateway genannt und macht den digitalen Zähler erst zum intelligenten Messsystem. Es übermittelt die Verbrauchsdaten automatisch verschlüsselt an Stromlieferanten und Netzbetreiber. Damit entfällt also der Hausbesuch von Ablesern. Außerdem kann das Gateway Geräte gezielt an- und abschalten – etwa, wenn viel und damit billiger beziehungsweise wenig und damit teurer Strom zur Verfügung steht. Damit ziehen auch flexible Tarife in die Stromwelt der Privatverbraucher ein.

Wer bekommt einen Smart Meter?

Smart Meter werden nicht flächendeckend eingeführt: Erst bei einem Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden im Jahr müssen sie eingebaut werden. Die meisten Haushalte wird die Einbaupflicht also nicht treffen.

Wer mit einer Solaranlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung Strom produziert oder ein verringertes Netzentgelt für eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung zahlt, bekommt auf jeden Fall ein intelligentes Messsystem.

Digitale Stromzähler ohne Gateway sollen hingegen nach und nach in allen Haushalten Einzug halten. Der Austausch läuft und soll bis 2032 abgeschlossen sein. Wann er die alten, analogen Zähler durch elektronische tauscht, entscheidet der jeweilige Messstellenbetreiber. Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen muss auf der Stromrechnung ausgewiesen sein, wer der Messstellenbetreiber ist.

Muss ich aktiv werden?

Nein. Die Messstellenbetreiber entscheiden, in welchen Haushalten sie mit den Austausch vornehmen. Es sei möglich, dass ein Messstellenbetreiber in einem Mehrfamilienhaus, in dem nur ein Verbraucher mehr als 6000 Kilowattstunden Strom im Jahr benötigt, sich dafür entscheide, alle Zähler an Gateways anzuschließen, erläutert der VKU-Experte.

Wie viel kostet ein Smart Meter?

Die Kosten hängen vom Stromverbrauch oder der Leistung zum Beispiel der Fotovoltaikanlage ab. Laut Bundesnetzagentur gibt es für Verbraucher eine Preisobergrenze für den Messstellenbetrieb und die Messung von rund 20 Euro im Jahr. Teurer kann es für Haushalte werden, die den Einbau eines intelligentes Messsystem wünschen. Dafür können Kosten entstehen wie etwa der Umbau des Zählerschranks.

Welche Vorteile hat ein freiwilliger Austausch?

Sparen können Verbraucher womöglich durch flexible Stromtarife. Allerdings gibt es sie noch nicht. Deswegen sagt der VKU: „Für normale Haushalte mit unter 6000 Kilowattstunden Verbrauch macht der Einbau eines Smart Meters noch keinen Sinn.“

Wie sicher sind die Gateways vor Datendiebstählen?

Laut Bundesnetzagentur ist gesetzlich festgelegt, wem zu welchem Zweck Daten per Gateway übermittelt werden. In erster Linie übermitteln die Messstellenbetreiber sie an Netzbetreiber und Energieversorger. Aber auch Direktvermarktungsunternehmer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Stellen, die die Einwilligung des Anschlussnutzers erhalten, dürfen Daten erhalten. Wer genau dazu zählt, erfahren Verbraucher laut Bundeswirtschaftsministerium in Datenblättern, die der Messstellenbetreiber zur Verfügung stellen muss. Die Sicherheit war Teil der Probleme, die zur Verzögerung des Einbaustarts führten: „Man hat sehr viel Aufwand betrieben, um die Datensicherheit zu gewährleisten“, so der VKU-Sprecher. „Jetzt ist unserer Einschätzung zufolge der Sicherheitsstandard sehr hoch.“ (dpa)