Insbesondere Heizungsanlagen sollten regelmäßig gewartet werden. Jährliche Inspektionen können nämlich die Lebensdauer verlängern. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn
Mit Wartungsverträgen soll das Risiko für Störungen und Ausfälle der Haustechnik reduziert werden. Allerdings gibt es beim Abschluss dieser Verträge einiges zu beachten.
Wenn ausgerechnet an Heiligabend die Heizung kalt bleibt oder plötzlich alle Steckdosen tot sind, dann stehen Unannehmlichkeiten und erhebliche Reparaturkosten an. Handwerksbetriebe werben deshalb für Wartungsverträge als wirkungsvolle Vorbeugung gegen plötzliche Ausfälle der Haustechnik.
Die regelmäßige Wartung von Heizungsanlagen ist dabei wohl am meisten verbreitet. Nach einer Einschätzung der Verbraucherzentralen können jährliche Inspektionen die Lebensdauer einer Heizungsanlage tatsächlich verlängern. Zudem verbreitet eine gut gewartete Heizungsanlage weniger Emissionen und verbrennt effizienter, was wiederum die Betriebskosten senken kann.
Vertrag kann individuell gestaltet werden
Der beste Zeitpunkt für die Wartung der Heizungsanlage sei kurz vor Beginn der Heizsaison, sagt Udo Wirges vom Zentralverband „Sanitär Heizung Klima“. Im Blick haben die Experten dabei besonders die Ölheizungen. „Aufgrund des Betriebsstoffs Öl verschmutzen sie stärker als Gasheizungen.“
Deshalb beginnt die Wartung mit einer gründlichen Reinigung und Pflege der Anlage sowie der Kontrolle der Verschleißteile. Schließlich wird die Heizung neu eingestellt und durch Messungen gewährleistet, dass alle Werte optimal sind. „Damit ist man auch bestens für die Inspektion durch den Schornsteinfeger gerüstet.“
Den Umfang eines Heizungswartungsvertrages kann man frei gestalten, sagt Wirges. „Er kann nur den Brenner betreffen, aber auch den Heizkessel sowie die Leitungen und den Tank einschließen.“ Bei neuen Anlagen kann der Nachweis eines Wartungsvertrages sogar die Herstellergarantie verlängern.
Auch die elektrischen Anlagen in Gebäuden können regelmäßig überprüft werden. In gewerblich genutzten Immobilien ist diese Wartung aus Gründen der Arbeitssicherheit sogar gesetzlich vorgeschrieben. Diese Leistung kann jeder Meisterbetrieb des Elektrohandwerks übernehmen, und auch Innungsbetriebe bieten diesen Service an. „Auch in privaten Haushalten steht die Sicherheit im Mittelpunkt“, erklärt Alexander Neuhäuser vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke.
Ausgebildete Elektriker gehen durch die Räume und kontrollieren, ob der Sicherungskasten, die Stromkreise, Steckdosen und Schalter korrekt funktionieren und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Ein besonderes Augenmerk gilt den Messungen, in deren Rahmen zum Beispiel überprüft wird, ob der Fehlerstrom-Schutzschalter im Sicherungskasten einwandfrei funktioniert.
Die Wartung von elektrischen Systemen sei ein Fall für Profis, stellt Neuhäuser klar. „Nur ausgebildete Fachkräfte können die Messwerte zuverlässig ermitteln und interpretieren.“ Ein Elektronik-Check kostet im Schnitt rund 200 Euro für ein Einfamilienhaus. In welchem Turnus er durchgeführt wird, hängt vom Alter und Zustand der Immobilie ab.
Vertragskosten erstattungsfähig
Die Kosten kann man sich mitunter von der Gebäude- und Hausratversicherung zurückholen. „Manche Anbieter gewährleisten Prämiennachlässe für die regelmäßige Wartung der Gebäudeelektrik“, sagt Neuhäuser. Diese mindert beispielsweise das Risiko für Brände, die durch Fehlfunktionen von elektrischen Anlagen verursacht werden.
Inzwischen gibt es Wartungsverträge für nahezu alle technischen Elemente einer Immobilie, angefangen vom Dach, über die Solaranlage, den Anschlüssen für Elektromobilität bis hin zur Abwasserentsorgung.
Doch damit sich Wartungsverträge tatsächlich für die Kunden rentierten, gelte es vorab einiges zu beachten, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW. „Wie bei jeder Handwerkerdienstleistung sollte man mehrere schriftliche Angebote einholen, da sich Preise und Leistungsumfang der Wartungsverträge sehr unterscheiden.“
Deshalb ist es wichtig, das individuelle Leistungsvolumen genau zu fixieren. „Zum Beispiel gibt es Vereinbarungen, die Kosten für Verschleißteile entweder ein- oder ausschließen.“ Gleiches gilt auch für die Fahrtkosten der Handwerker. „Der ausgewählte Betrieb sollte der Handwerkskammer angehören und für die zu wartende Anlage auch tatsächlich qualifiziert sein“, rät Husemann weiter.
Eine häufige Komponente der Wartungsverträge sind Notdienstvereinbarungen und das Bereithalten der wichtigsten Ersatzteile. Außerdem sollte ein detailliertes Wartungsprotokoll vom Fachmann geführt werden. Das kann bei einem Versicherungsschaden unter Umständen wichtig werden. Auch der Trend zum digital vernetzten Smart Home werde Wartungsverträge nicht überflüssig machen, glaubt Elektro-Spezialist Neuhäuser. Seine These: „Stattdessen werden Aspekte wie Software-Updates für die hausinternen Netzwerke und Apps weiter an Bedeutung gewinnen.“ (dpa)