BARRIEREFREI & LICHTDURCHFLUTET Die sehr schön ausgestattete Wohnung befindet sich im nördlichen Bereich der Stadt Neunkirchen. Ruhig gelegen ist sie eine ideale Wohnung für zwei Personen. Die Nähe zum Zentrum und zum Bahnhof sind weitere positive Faktoren. Der eigene Zugang zur Wohnung ist barrierefrei. Die weiteren Wohnungen in den Obergeschossen sind durch ein eigenes Treppenhaus erschlossen. Der Grundriss der Wohnung ist beigefügt.
Die Ausstattung ist als durchweg hochwertig. Trendige, großformatige Fliesen, Parkett und eine moderne offene Küche mit namhaften Markengeräten sind verbaut bzw. installiert. Die Terrasse, mit Sichtschutz versehen, bietet sich zum Grillen und Chillen an. Eine Garage ist Bestandteil des Miteigentumsanteils und wird - ebenso wie der davorliegende Stellplatz - mit verkauft. Anmerkung: Die Fotos wurden unmittelbar nach Fertigstellung der Wohnung aufgenommen. Kleinere Restarbeiten sind zwischenzeitlich natürlich fertiggestellt. Die Wohnung ist derzeit vermietet.
Neunkirchen ist eine saarländische Kreisstadt an der Blies, etwa 20 km nordöstlich der Landeshauptstadt Saarbrücken gelegen. Mit rund 46.000 Einwohnern ist Neunkirchen nach Saarbrücken die zweitgrößte Stadt des Saarlandes. Sie ist Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Osten des Saarlands. Neunkirchen gehört dem Naturschutzgroßprojekt Landschaft der Industriekultur Nord (LIK.Nord) an. Die Städte Neunkirchen und Friedrichsthal, die Gemeinden Illingen, Merchweiler, Schiffweiler und Quierschied sowie der Landkreis Neunkirchen und die Industriekultur Saar GmbH (IKS) haben sich zu einem Zweckverband zusammengeschlossen und 2009 den Bundeswettbewerb „Naturschutzgroßprojekte und ländliche Entwicklung“ des Bundesumweltministerium gewonnen. Ziel des Projekts ist die zukunftsfähige Entwicklung der altindustriellen und vom Bergbau geprägten Landschaft zu gestalten. Hierdurch soll der Artenreichtum der Landschaft durch Pflege und gezielte Eingriffe erhalten und weiter ausgebaut werden. Auf dem Gebiet der Stadt Neunkirchen befindet sich das Landschaftslabor „Bergbaufolgelandschaft“. Das Projekt befindet sich seit Ende 2013 in der Umsetzungsphase und wird, Stand 2021, von bergbaulich/chemischen Altlasten nun weiträumig befreit. Neunkirchen ist über die Autobahnen 6 (Saarbrücken – Waidhaus) und 8 (Perl–Bad Reichenhall) sowie die Bundesstraße 41 (Saarbrücken–Bad Kreuznach) an das überregionale Straßennetz angebunden. Die Stadt ist desweiteren über die Bahnhöfe Neunkirchen (Saar) Hauptbahnhof, Neunkirchen-Wellesweiler und Neunkirchen-Wiebelskirchen an das europäische Schienennetz angebunden. Im Hauptbahnhof treffen sich die Strecken der Fischbachtalbahn, der Nahetalbahn und der Bahnstrecke Homburg–Neunkirchen. Seit dem Jahr 2007 betreibt die Deutsche Bahn AG einen Intercity-Express der Baureihe 403, ICE 3 mit dem Namen "Neunkirchen".
Ausführliche Informationen erhalten Sie jederzeit per E-Mail. Für Terminvereinbarungen zur Besichtigung des Objekts bitten wir mit unserer Mitarbeiterin, Frau Feurich, zu sprechen. Sie ist dienstags und mittwochs zwischen 10:30 Uhr und 14:00 Uhr für Sie unter der Telefonnummer 0631 66766 erreichbar. Die Firma Gödtel Immobilien GmbH als Vermittler übernimmt keine Haftung, Gewährleistung und/oder sonstige Einstandspflichten im Zusammenhang mit dem Inhalt und/oder der Richtigkeit dieses Exposés. Alle Angaben beruhen auf Mitteilungen der Auftraggeber und erfolgen ohne unsere Gewähr für die Richtigkeit. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Wir weisen explizit darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer und von uns weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Hinweis: Durch die schriftliche Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Tätigkeit als Makler kommt ein Maklervertrag zustande, insbesondere durch die Zusendung des Objektexposes und/oder der Erteilung eines Suchauftrags. Die Höhe der Maklercourtage ist in der rechtsverbindlichen gesetzlichen Regelung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom 23. Dezember 2020 geregelt. Darin wird festgelegt, dass für den Verkäufer und den Käufer jeweils die ortsübliche Courtage von drei Prozent zuzüglich dem jeweils gültgen Steuersatz beim notariellen Vertragsabschluss verdient und fällig ist (Teilung der Courtage von ortsüblich sechs Prozent zuzüglich dem jeweils geltenden Steuersatz). Dadurch entsteht ein direkter Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer nach § 328 BGB (Vertrag zugunsten Dritter). Die Firma Gödtel Immobilien GmbH hat mit dem Auftraggeber (Verkäufer) einen Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.rheinpfalz.de, Objekt 5162 - vielen Dank!