Passende Immobilien in der Umgebung von Kirchheim an der Weinstraße:
Quelle: www.regionalimmobilien24.de
1.440.000,00 €
44.991
m2
52207 Barban
Immobilientyp: Grundstück
Verwirklichen Sie Ihren Traum in Kroatien!
Sie erwerben ein ca. 45.000 Quadratmeter großes Grundstück mit vielfältigen Möglichkeiten!
Das Grundstück besteht aus 2 Parzellen und ist als unstrukturiertes Bauland ausgewiesen. Es kann also ohne
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Probleme eine Baugenehmigung eingeholt werden. Zudem kann man das Grundstück auch in weitere Parzellen aufteilen.
Die durch den Bebauungsplan zulässige Nutzung ist für touristische, sportliche und rekreative sowie industrielle Investitionen vorgesehen. Ideal für Ferien- und Wohnhäuser, Bungalowanlagen, Camp, Ranch, Jugendherberge, Altersheim etc.
Andere Nutzungsmöglichkeiten müssen vorher angefragt werden, sofern sie nicht den o. g. Richtlinien entsprechen.
Eine Teilungsgenehmigung bedarf es nicht. Das Grundsück ist mit Flächen für die Ver- und Entsorgung belegt (Energie/Wasser RRB).
Quelle: www.immobilienscout24.de
495.000,00 €
1.399
m2
67269 Bad Dürkheim (Kreis)
Immobilientyp: Grundstück
Quelle: www.immobilienscout24.de
390.000,00 €
392
m2
67269 Bad Dürkheim (Kreis)
Immobilientyp: Grundstück
Quelle: www.immobilienscout24.de
500.000,00 €
661
m2
67271 Bad Dürkheim (Kreis)
Immobilientyp: Grundstück
Quelle: www.immowelt.de
179.000,00 €
67251 Freinsheim
Immobilientyp: Grundstück
Objektbeschreibung: Klassische Baulücke im Ortsbereich mit Altbestand. Ein Teilabriss hat bereits stattgefunden, der Restbestand sind einfache Schuppen und Gebäudeteile, im Strassenbereich ist das Gelände unterkellert.
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Lagebeschreibung: Wohngebiet mit gemischter Nutzung in Bahnhofsnähe.
Ausstattung: Im Gelände liegt bereits Strom, Wasser und Abwasser. Gas wäre optional in der Strasse.
Sonstiges: Der an dieser Stelle rechtswirksame Bebauungsplan weist das betroffene Grundstück vollständig als überbaubare Fläche aus und setzt weder eine freie (Vorgarten-) Fläche zwischen vordere Baugrenze und der öffentlichen Straße, noch eine verpflichtende Bauweise fest. Die Bebauung beider seitlicher Grundstücksgrenzen (geschlossene Bauweise) und der Grenze zur Straße ist daher aus bauplanungsrechtlicher Sichtweise grundsätzlich zulässig. Die Anzahl der Wohneinheiten ist im Bebauungsplan nicht begrenzt. Bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahl setzt der Bebau