Grundstücke zum Kauf in Leinzell

Top Premium Baugrundstück
1/3

Baugrundstück

Quelle: www.immowelt.de
100.000,00 €
622 m2
Kaufpreis
73575 Leinzell
Immobilientyp: Grundstück
Zum Verkauf steht ein Baugrundstück mit Hanglage.
Top Premium Baugrundstück
1/3

Baugrundstück

Quelle: www.ohne-makler.net
100.000,00 €
622 m2
Kaufpreis
Rechbergstraße 5, 73575 Leinzell
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Zum Verkauf steht ein Baugrundstück mit Hanglage.
Top Premium Baugrundstück
1/3

Baugrundstück

Quelle: www.immobilien.de
100.000,00 €
Kaufpreis
73575 Leinzell
Immobilientyp: Grundstück
Zum Verkauf steht ein Baugrundstück mit Hanglage.

Passende Immobilien in der Umgebung von Leinzell:

Top Premium Schöner Wohn-Bauplatz in Ortsrandlage von Eschach, angrenzend an Felder, im Erbbaurecht zu vergeben
1/5
Preis auf Anfrage
601 m2
73569 Eschach
Immobilientyp: Grundstück
Dieser schöne Bauplatz befindet sich im neu erschlossenen Wohngebiet "Tann II" in Eschach am westlichen Ortsrand, angrenzend an Felder. Die ruhige Wohnlage wird Sie begeistern! Das Grundstück ist topographisch nahezu eben. Das großzügige
...
Baufenster auf dem Grundstück bietet Spielraum für Ihre individuellen Hausplanungen mit sonniger Gartennutzung von morgens bis abends.
Top Premium Bauplatz in Mutlangen im 1.BA Bürglesrain/Schollenäcker
1/3
Quelle: www.immowelt.de
177.390,00 €
455 m2
Kaufpreis
73557 Mutlangen
Immobilientyp: Grundstück
Das Grundstück liegt in einem anspruchsvollen Wohngebiet. Ein Bebauungsplan liegt vor. (gem. § 9 Abs.1 + 2 BbauG u. BauNVO) Folgende Vorgaben werden genannt; Garagen (§ 9 Abs.1 Nr. 4 bzw. Nr. 22 BbauG): Garagen sind nur in den überbaubaren
...
Grundstücksflächen zulässig. Stellplätze: Es sind pro Wohnung 1,5 Stellplätze, jedoch pro Gebäude mind. 2 Stellplätze erforderlich. Traufhöhe und Firsthöhe (§ 73 Abs. 1 Nr. 7 + 8 LBO): Bei 2-geschossiger Bebauung max. 6 m, bei eingeschossiger Bebauung max. 3,60 m gemessen von der festgelegten Erdgeschoßfußbodenhöhe am Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante der Dachsparren. Die Traufhöhe darf auf max. 1/3 der Hauslänge überschritten werden. Dachform (§ 73 Abs. 1 Nr. 1 LBO): Bei den Hauptgebäuden geneigte (20-40 Grad) Dächer. Bei einer Dachneigung größer als 30° sind Dachaufbauten mit einer max. Höhe von 1,30 m über der Dachhaut zulässig. Bei den Garagen, soweit sie nicht unter dem Dach des Hauptgebäudes liegen, Flachdach. Antennen sind nicht zul